Parkregeln

Der Ferienpark Château Cazalères möchte mit dieser Parkordnung dafür sorgen, dass der Aufenthalt für alle Gäste ein Vergnügen ist.

Parkordnung Ferienpark Château Cazalères

1.    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und Eigentümer, die wie Sie hierher gekommen sind, um ihre Ruhe und ihr Vergnügen zu haben.

2.    Jede Villa hat ihr eigenes Grundstück, das jederzeit zu respektieren ist. Es ist nicht erlaubt, das Grundstück einer anderen Villa zu betreten.

3.    Bitte benutzen Sie den Garten Ihrer Villa nicht als Fußball- oder Volleyballfeld. Die Erholungsgebiete verfügen über geeignete Flächen für diesen Zweck.

4.    Das Graben von Löchern, Gruben usw. im Zusammenhang mit den im Boden befindlichen Kabeln, Rohren und anderen Einrichtungen ist nicht gestattet.

5.    Halten Sie das Gelände, die Gebäude, Pflanzen und Gärten sauber und zerstören oder beschädigen Sie nichts.

6.    Das Campen in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen ist nicht gestattet.

7.    Es ist verboten, absichtlich Lärmbelästigung zu verursachen: Musik, Motoren im Leerlauf, usw.

8.    Nach 23 Uhr muss im Park Ruhe herrschen.

9.    Achten Sie auf Brandgefahren.

10.  Das Grillen in den Villen ist wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.

11.  Zum Trocknen Ihrer Wäsche im Freien steht Ihnen ein Wäscheständer in Ihrer Unterkunft zur Verfügung.

12.  Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nicht gestattet.

13.  Der Besitz und/oder Konsum von verbotenen Betäubungsmitteln jeglicher Art, wie Haschisch, Marihuana, Kokain oder anderen Betäubungsmitteln, ist in Frankreich eine Straftat und streng verboten. Der Park könnte dadurch in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Bei Entdeckung wird sofort und unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

14.  Die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Park beträgt 15 km pro Stunde.

15.  Sie dürfen maximal ein Auto auf dem Parkplatz Ihrer Villa abstellen. Es ist nicht erlaubt, Ihr Auto außerhalb dieser Plätze zu parken.

16.  Es ist nicht erlaubt, Elektroautos jeglicher Art an den Ferienhäusern aufzuladen. Die elektrische Anlage des Parks ist dafür nicht ausgelegt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Geldstrafe von 100 € pro Vorfall erhoben.

17.  Lkws und Busse dürfen den Park nur zu Anlieferungs- oder Umzugszwecken befahren.

18.  Die Villa darf nur von der maximalen Anzahl von Personen bewohnt werden, für die sie gebucht wurde. Wenn Sie Besucher in Ihrer Villa empfangen, müssen Sie dies an der Rezeption melden. Die Direktion ist berechtigt, die Villa auf die gebuchte Personenzahl zu überprüfen.

19.  In der Villa befindet sich ein vollständiges Inventar, das Sie bei Ihrer Ankunft überprüfen und eventuelle Mängel und/oder Schäden sofort melden müssen.

20.  Es ist nicht gestattet, Möbel/Bettzeug/Bettdecken usw. nach draußen zu stellen. Der Flur und die Korridore der Villa dürfen nicht als Abstellraum genutzt werden.

21.  Bei der Abreise müssen Sie die Villa aufgeräumt hinterlassen: d.h. kein schmutziges Geschirr zurücklassen (vergessen Sie nicht, die Spülmaschine auszuräumen), die Unterkunft besenrein hinterlassen, die benutzte Wäsche von den Betten abziehen und im Flur deponieren, den Kühlschrank leeren und ausschalten, Ihren Abfall in den Behältern auf dem Gelände entsorgen, getrennt nach Papier, Glas und sonstigem Abfall.