Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Anmeldung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Arrangements, Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Unterkünfte, deren Vermietung durch die Sàrl Les Trois C vermittelt wird; im Folgenden Ferienpark Château Cazalères genannt.

2. In den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen bezeichnet der Begriff "Mieter" die Person, die mit dem Ferienpark Château Cazalères einen Vertrag über die Miete/Nutzung einer Unterkunft abschließt. Unter dem Begriff "Nutzer" sind zu verstehen: der Mieter und die vom Mieter angegebenen Personen, die die vom Mieter gemietete Unterkunft nutzen (werden).

3. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten unabhängig von Ihrem (vorherigen) Verweis auf Ihre eigenen Bedingungen oder auf andere allgemeine Bedingungen. Vakantiepark Château Cazalères lehnt alle allgemeinen Bedingungen ab, auf die Sie sich beziehen oder die von Ihnen verwendet werden.

4. Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Als schriftlich in diesem Sinne gelten auch per E-Mail versandte Dokumente und Mitteilungen.

 

2.  Reservierungen

1. Der Ferienpark Château Cazalères behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen eine Reservierung abzulehnen oder eine Reservierung nicht zu bearbeiten.

2. Wenn der Ferienpark Château Cazalères Ihre Reservierung annimmt, sendet Ihnen der Ferienpark Château Cazalères innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Reservierung eine schriftliche Bestätigung (auch Rechnung) zu. Sie müssen diese sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit überprüfen. Etwaige Ungenauigkeiten sind dem Ferienpark Château Cazalères unverzüglich mitzuteilen.

3. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Ferienpark Château Cazalères kommt zustande, wenn die Anzahlung eingegangen ist.

4. Mit dem Abschluss des in Artikel 2.3 genannten Vertrags erklären Sie sich mit den Allgemeinen Bedingungen einverstanden.

5. Der Vertrag bezieht sich auf die Vermietung von Unterkünften zur Freizeitnutzung, die naturgemäß von kurzer Dauer ist.

 

3.  Reservierungen durch Gruppen

1.     Reservierungen von Gruppen können besonderen Bedingungen unterliegen, die unter anderem die Begleitung, die Kaution, den Ort und/oder die Art der Unterkunft betreffen, während der Zweck und die Größe der Gruppe in bestimmten Fällen dazu führen können, dass die Reservierung einer Gruppe nicht akzeptiert wird.

4.  Änderungen des Vertrages

1. Wenn Sie nach Abschluss des Vertrages Änderungen am Vertrag vornehmen möchten, ist der Ferienpark Château Cazalères nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen des Ferienparks Château Cazalères, ob und in welchem Umfang er diese Änderungen akzeptiert. Für den Fall, dass der Ferienpark Château Cazalères Ihre Änderungen akzeptiert, kann der Ferienpark Château Cazalères Ihnen eine Änderungsgebühr in Rechnung stellen. Diese Änderungsgebühr wird nicht erhoben, wenn Sie eine zusätzliche Buchung vornehmen oder auf einen teureren Zeitraum oder eine teurere Unterkunft wechseln.

5.  Einziehen

1. Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht gestattet, die Unterkunft unter irgendeinem Namen und aus irgendeinem Grund an andere als die im Vertrag genannten Personen zu vermieten, es sei denn, mit dem Ferienpark Château Cazalères wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Wenn Sie und der Ferienpark Château Cazalères vereinbart haben, dass Sie und/oder ein oder mehrere Nutzer ersetzt werden, bleiben Sie dem Ferienpark Château Cazalères gegenüber gesamtschuldnerisch haftbar für die Zahlung des noch fälligen Teils der Miete, der Umbaukosten (siehe Artikel 4.1) und der zusätzlichen Kosten, die sich aus dem Ersatz ergeben, sowie der Stornierungskosten.

 

 

6.  Preise

1. Sie schulden dem Ferienpark Château Cazalères den vereinbarten Mietpreis, wie er in der schriftlichen Bestätigung (auch Rechnung) der Reservierung angegeben ist.

2. Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr in Anspruch genommen werden, sobald die Reservierungsbestätigung (auch Rechnung) an den Ferienpark Château Cazalères gesendet wurde.

3. Alle Mietpreise enthalten die Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

 

7.  Zusätzliche Kosten

1. Sie/der Mieter sind/ist verpflichtet, zusätzlich zum Mietpreis (eventuell erhöht um die Kurtaxe), die Kosten für die Endreinigung und eventuelle Reservierungskosten zu zahlen.

8.  Zahlungen

1. Sie müssen eine Anzahlung von 15% leisten. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Reservierungsbestätigung (auch Rechnung) durch den Ferienpark Château Cazalères erfolgen.

2. Der Restbetrag der Miete muss spätestens 4 Wochen vor dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Datum des Aufenthaltsbeginns im Ferienpark Château Cazalères eingegangen sein.

3. Reservierungen, die innerhalb von 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn getätigt werden, müssen sofort bei der Reservierung oder bei telefonischer Reservierung innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Bestätigung (auch Rechnung) in voller Höhe bezahlt werden. Wenn der Reservierungsbetrag bei Ihrer Ankunft noch nicht (vollständig) auf dem Bankkonto des Holiday Park Château Cazalères eingegangen ist, müssen Sie den (restlichen) Reservierungsbetrag vor Ort bezahlen. Wenn die Zahlung nicht in voller Höhe gemäß den oben genannten Bestimmungen erfolgt, kann der Holiday Park Château Cazalères Ihnen die Nutzung der Unterkunft verweigern. Sollte sich später herausstellen, dass ein Zahlungsauftrag erteilt wurde, der Betrag aber bei Ankunft noch nicht auf dem Bankkonto des Ferienparks Château Cazalères eingegangen ist, wird der zuviel gezahlte Betrag zurückerstattet.

4. Bei Reservierungen, die weniger als 1 Woche vor Beginn des Aufenthalts getätigt werden, muss der gesamte Betrag bei Ankunft bezahlt werden.

5. Bei verspäteter Zahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Beträge geraten Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall bietet Ihnen der Ferienpark Château Cazalères schriftlich die Möglichkeit, den geschuldeten Betrag innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Sollte die Zahlung auch dann nicht erfolgen, behält sich der Vakantiepark Château Cazalères das Recht vor, den Vertrag ab dem Tag aufzulösen (zu stornieren), an dem die 7-Tage-Frist abgelaufen ist, und Sie haften für alle Schäden, die dem Vakantiepark Château Cazalères dadurch entstanden sind oder entstehen werden, einschließlich aller Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Reservierung und deren Auflösung entstanden sind. Vakantiepark Château Cazalères hat in jedem Fall das Recht, Stornierungskosten pro Unterkunft zu berechnen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 13.

6. Vakantiepark Château Cazalères ist jederzeit berechtigt, Forderungen gegen Sie mit den von Ihnen bezahlten Beträgen zu verrechnen.

 

9.  Ankunft und Abreise

1. Die gemietete Unterkunft kann am vereinbarten Anreisetag, wie auf der Buchungsbestätigung angegeben, ab 16 Uhr bezogen werden.

2. Wenn Sie den Vertrag mit dem Ferienpark Château Cazalères länger als die vereinbarte Dauer fortsetzen möchten und der Ferienpark Château Cazalères dem zustimmt, ist der Ferienpark Château Cazalères jederzeit berechtigt, eine andere Unterkunft zu bestimmen.

3. Wird die Nutzung der Unterkunft früher als zu dem auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Termin beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises (oder eines Teils davon).

 

10.  Vorschriften

1. Um den Aufenthalt im Ferienpark Château Cazalères für alle Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten, müssen alle Gäste die in der Parkordnung für den Ferienpark Château Cazalères festgelegten (Verhaltens-)Regeln einhalten. Sie finden diese Parkordnung am Ende der Allgemeinen Bedingungen.

2. In Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften sind die Gäste verpflichtet, sich auf Verlangen beim "Check-in" auszuweisen. Wenn Gäste sich nicht ausweisen können, kann und darf der Ferienpark Château Cazalères keine Gäste aufnehmen.

3. Jede Unterkunft kann mit der maximalen Anzahl von Personen belegt werden, die in den offiziellen Informationen (Website, Reiseführer usw.) für die jeweilige Unterkunft angegeben ist.

4. Der Ferienpark Château Cazalères behält sich das Recht vor, Änderungen an der Gestaltung und den Öffnungszeiten der Einrichtungen des Parks vorzunehmen. Für dringende Wartungsarbeiten gestatten Sie, dass während Ihres Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft oder anderen Einrichtungen durchgeführt werden, ohne dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

5. Es ist nicht gestattet, Zelte in der Nähe der Unterkunft aufzustellen, weder tagsüber noch nachts, um zu übernachten.

6. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft besenrein zu verlassen, kein schmutziges Geschirr zurückzulassen (d.h. die Spülmaschine zu leeren), die Bettwäsche abzuziehen und im Flur zusammenzulegen, den Kühlschrank zu leeren und auszuschalten und die Müllsäcke in den entsprechenden Abfallbehälter zu werfen.

7. Bei Verstößen gegen die in diesen Allgemeinen Bedingungen und/oder der Parkordnung festgelegten Regeln und/oder bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals ist der Ferienpark Château Cazalères berechtigt, Sie, den Mieter und jeden anderen Nutzer unverzüglich aus dem Park zu verweisen, ohne dass der Mietpreis oder ein Teil davon zurückerstattet wird.

 

11.  Haustiere

1. Nur Hunde sind im Park erlaubt, keine anderen Haustiere.

2. Hunde sind nur in Häusern erlaubt, in denen der Eigentümer die Erlaubnis zum Mitbringen eines Hundes erteilt hat.

3. Hunde müssen im Park an der Leine geführt werden.

4. Bei der Ankunft wird an der Rezeption der Pass des Hundes verlangt, in dem die letzte Flohbehandlung vermerkt sein muss.

5. Hundekot muss sofort beseitigt werden, sowohl im Park als auch im Freien.

6. Wenn Hunde ein solches Ärgernis verursachen, dass es zu berechtigten Beschwerden kommt, ist der Hund nach der dritten Verwarnung nicht mehr im Park willkommen.

7. Hunde sind in verschiedenen Teilen des Parks nicht erlaubt:

· Pools, Pool Bar

· Teil auf der Rückseite des Schlosses in der Nähe der Tennisplätze und des Trampolins

· Der Bereich vor dem Schloss mit dem Kinderspielplatz und den Jeux-de-Boules-Plätzen

· Minigolfplatz

· Auf dem Hufeisen (Spielplatz für Kinder)

· Nicht im Schloss

· Nicht in der Rezeption

8. Es ist nicht erlaubt, den Hund in andere Wohnungen im Park mitzunehmen, als die, die der Besitzer des Hundes gemietet hat.

9. Es gelten die folgenden Gebühren:

·     3,50 € pro Tag

·     Eine Kaution von €250,-

·     Zusätzliche obligatorische Reinigungskosten von 29,50 €.·      

12.  Bruch und Verlust

1. Der auf der Buchungsbestätigung genannte Mieter ist, unbeschadet der Verantwortung oder Haftung der anderen Nutzer/Gäste, für einen ordnungsgemäßen Ablauf in und um die gemietete Unterkunft oder anderswo auf dem Park verantwortlich, soweit dies durch ihn oder seine Partei/den anderen Nutzer beeinträchtigt wird.

2. Darüber hinaus haftet der Mieter - unbeschadet der Haftung der anderen Nutzer - stets für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung von Inventar/Ausrüstung und/oder Unterkunft. Jeder Schaden ist vom Mieter unverzüglich dem Holiday Park Château Cazalères zu melden und an Ort und Stelle zu ersetzen, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass das Auftreten des Schadens nicht auf sein Verschulden, das Verschulden anderer Benutzer oder das Verschulden eines Mitglieds seiner Gruppe zurückzuführen ist.

3. Wenn eine Entfremdung festgestellt wird, muss diese immer der Polizei gemeldet werden. 

13.  Kosten der Annullierung

1. Wird eine Reservierung storniert, werden Stornierungskosten fällig.

·       Bei einer Stornierung von mehr als 42 Tagen vor dem Anreisedatum sind 30% des vereinbarten Gesamtmietpreises/der vereinbarten Gebühren, wie in der schriftlichen Bestätigung (auch Rechnung) angegeben, fällig.

·       Bei einer Stornierung weniger als 42 Tage vor dem Anreisedatum sind 100% des vereinbarten Gesamtmietpreises/der Kosten, wie in der schriftlichen Bestätigung (auch Rechnung) angegeben, fällig.

2. Die Zahlung der Bestimmungen von Artikel 13.1 muss spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum im Besitz des Holiday Park Château Cazalères sein.

3. Wenn der Ferienpark Château Cazalères Ihre (Teil-)Zahlung bereits erhalten hat, werden die Stornierungskosten (Artikel 13.1.1) davon abgezogen.

4. Wenn Sie nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem vereinbarten Anreisedatum ohne weitere Benachrichtigung anreisen, gilt dies als Stornierung. 

14.  Höhere Gewalt und Änderungsvorschlag

1. Sollte der Ferienpark Château Cazalères aufgrund höherer Gewalt, ob vorübergehend oder nicht, nicht in der Lage sein, den Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, unterbreitet Ihnen der Ferienpark Château Cazalères innerhalb von 7 Tagen, nachdem er von der Unmöglichkeit, den Vertrag zu erfüllen, Kenntnis erlangt hat, einen Änderungsvorschlag (andere Unterkunft, anderer Zeitraum usw.).

2. Höhere Gewalt seitens des Vakantiepark Château Cazalères liegt vor, wenn die Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise, vorübergehend oder anderweitig, durch Umstände verhindert wird, die außerhalb der Kontrolle des Vakantiepark Château Cazalères liegen, einschließlich Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Feuer, Überschwemmungen und andere Störungen und Ereignisse.

3. Sie sind berechtigt, den Änderungsvorschlag abzulehnen. Wenn Sie den Änderungsvorschlag ablehnen, müssen Sie dies vor dem Anreisedatum bekannt geben. In diesem Fall ist der Ferienpark Château Cazalères berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Sie haben dann Anspruch auf Erlass und/oder Rückerstattung (des Teils) der bereits gezahlten Miete. Der Ferienpark Château Cazalères ist dann nicht verpflichtet, einen eventuellen Schaden zu ersetzen.

15.  Beendigung

1. Der Ferienpark Château Cazalères hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die persönlichen Angaben von Ihnen und/oder anderen Nutzern bei der Reservierung unvollständig und/oder unrichtig sind. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teils davon.

16.  Haftung

1. Vakantiepark Château Cazalères übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gütern oder Personen, gleich welcher Art, während oder als Folge eines Aufenthalts in unserem Park und/oder der Anmietung/Nutzung von Unterkünften des Vakantiepark Château Cazalères, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Vakantiepark Château Cazalères oder eines seiner Mitarbeiter vor.

2. Die Haftung für Schäden aus entgangenem Reisegenuss oder Geschäftsausfall und sonstige Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3. Der Vakantiepark Château Cazalères haftet nicht für Fehler in der Dienstleistung oder für Mängel in den von Dritten erbrachten Leistungen.

4. Der Ferienpark Château Cazalères haftet nicht für von Dritten mündlich/telefonisch/schriftlich erteilte Auskünfte oder Veröffentlichungen von Dritten.

5. Sie und der Nutzer haften gesamtschuldnerisch für alle Verluste und/oder Schäden an den gemieteten Unterkünften und/oder anderem Eigentum des Ferienparks Château Cazalères, die während der Nutzung durch Sie und/oder andere Nutzer entstehen, unabhängig davon, ob diese auf Handlungen oder Unterlassungen Ihrerseits und/oder von Dritten, die sich mit Ihrer Zustimmung im Park aufhalten, zurückzuführen sind.

6. Sie stellen den Ferienpark Château Cazalères von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die (teilweise) auf eine Handlung oder Unterlassung Ihrerseits, anderer Nutzer, Ihrer Reisebegleiter oder Dritter, die sich mit Ihrer Erlaubnis im Park aufhalten, zurückzuführen sind.

7. Bei unsachgemäßer Nutzung oder nicht ordnungsgemäßem Verlassen der Unterkunft, insbesondere bei übermäßiger Verschmutzung, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, die Sie sofort zu zahlen haben.

17.  Bilder in der Werbung

1. Wenn ein Gast oder seine Begleiter oder ein Tagesbesucher zufällig auf einem Foto zu sehen ist, das für eine Veröffentlichung des Ferienparks Château Cazalères aufgenommen wurde, wird sein Einverständnis mit der Verwendung des Fotos in der Veröffentlichung vorausgesetzt, auch wenn er auf dem Foto erkennbar ist.

18.  Beanstandungen

1. Trotz der Sorgfalt und der Bemühungen des Ferienparks Château Cazalères kann es vorkommen, dass Sie eine berechtigte Beschwerde bezüglich Ihrer Ferienunterkunft haben. Diese Reklamation muss in erster Instanz vor Ort und direkt an der Rezeption des Ferienparks Château Cazalères gemeldet werden, damit der Ferienpark Château Cazalères die Möglichkeit hat, die Reklamation zu lösen. Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst werden, haben Sie die Möglichkeit, die Beschwerde spätestens 1 Monat nach Ihrer Abreise aus dem Vakantiepark Château Cazalères schriftlich einzureichen bei: Ferienpark Château Cazalères, z. Hd. der Direktion, 09350 Daumazan-sur-Arize, Frankreich. Die Reklamation wird dann wieder mit größter Sorgfalt behandelt werden.

19.  Anwendbares Recht

1. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Ferienpark Château Cazalères unterliegt ausschließlich dem französischen Recht.

20.  Reisedokumente

1. Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie im Besitz der für Ihr Reiseziel erforderlichen gültigen Reisedokumente sind. Der Holiday Park Château Cazalères übernimmt keine Haftung für die Folgen des Fehlens der richtigen Reisedokumente. 

21.  Allgemeines

1. Offensichtliche Druck- und Satzfehler sind für den Holiday Park Château Cazalères nicht verbindlich. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen ersetzen alle früheren Veröffentlichungen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die aktuelle Preisliste.

3. Ihr Vertragspartner ist Vakantiepark Château Cazalères, 09350 Daumazan-sur-Arize, Frankreich. Korrespondenz kann an diese Adresse gerichtet werden.

4. Vakantiepark Château Cazalères ist die offizielle Verwaltungs- und Vermietungsagentur von Villapark Résidence Château Cazalères.

5. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, die direkt bei Vakantiepark Château Cazalères vorgenommen werden. Der Inhalt unserer Veröffentlichungen kann sich ändern.

6. Alle Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden in eine Datei aufgenommen. Die Datenbank wird für unsere Gästeverwaltung verwendet. Diese Daten können auch von uns, nicht von Dritten, verwendet werden, um gezielte Informationen und Angebote zu unseren Produkten und Dienstleistungen zu unterbreiten.